Zugerland Verkehrsbetriebe

Wichtige Mitteilung an die Aktionärinnen und Aktionäre der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ)

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär 

Der Bundesrat hat aufgrund der Corona-Krise einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Dem Verwaltungsrat der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ) liegt das Wohl seiner Aktionäre, Partner und Gäste sehr am Herzen. Er hat sich daher entschieden, die Generalversammlung strikt auf das gesetzlich gebotene Minimum zu beschränken. Das bedeutet, dass die Generalversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Aktionäre und Gäste stattfindet.

Gestützt auf Art. 6a der COVID-19-Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in der Fassung vom 9. April 2020 (COVID-19-Verordnung 2) hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Aktionäre der SGZ ihre Rechte an der Generalversammlung vom 16. Juni 2020 ausschliesslich durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die Dokumentation zur Generalversammlung mit den entsprechenden Stimmunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis. Bei Fragen steht Ihnen Frau Sara Bucher unter der Telefonnummer 041 728 58 47 oder per E-Mail sara.bucher@zvb.ch gerne zur Verfügung.

Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG
Der Verwaltungsrat

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